Gesetzlich geregelte Heilberufe
Heilberufe; An-, Um- und Abmeldung zur Ausübung eines gesetzlich geregelten Heilberufes
Angehörige gesetzlich geregelter Heilberufe sind verpflichtet, uns Beginn, Ende und jegliche Änderungen im Rahmen der selbständigen Berufsausübung unverzüglich anzuzeigen. Hierunter fallen unter anderem allgemeine und sektorale Heilpraktiker, Logopäden, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Masseure, medizinische Bademeister, Podologen, Hebammen/
- Unterlagen
Folgende Unterlagen sind für die Anmeldung Ihrer Tätigkeit erforderlich:
- vollständig ausgefüllter Meldebogen (steht zum Download im Menüpunkt „Formulare“ für Sie bereit)
- Urkunde, mit der Sie uns die Berechtigung zur Ausübung des Berufs oder zum Führen der Berufsbezeichnung nachweisen (oder eine beglaubigte Kopie)
- Nachweis einer angemessenen Haftpflichtversicherung gemäß Art. 10 GDG
- Nachweis eines bestehenden Masernschutzes für alle Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind (nähere Infos hierzu auf dem o.g. Meldebogen sowie im nächsten Menüpunkt „Rechtsgrundlagen“)
Zur An-, Um- und Abmeldung der Ausübung Ihrer Tätigkeit nutzen Sie bitte die unten angehängten Formulare.
Alternativ können uns die erforderlichen Unterlagen auch auf dem Postweg zukommen lassen:
Postanschrift:
Landratsamt Altötting
Gesundheitsamt
Stichwort: Heilberufe
Vinzenz-von-Paul-Straße 8
84503 AltöttingMöchten Sie Ihre Unterlagen lieber persönlich vorbeibringen? Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin unter der Rufnummer 08671 502 906
- Rechtsgrundlagen
Landratsamt Altötting – Gesundheitsamt (im DiFAZ)
Abteilungsleitung Gesundheitsamt
Abteilung 7
Beantragung Heilpraktikererlaubnis
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Antragstellung.