Öffnet in einem neuen Tab

Reisen mit Betäubungs­mitteln

Betäubungs­mittel; Beglaubigung der Ärztlichen Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungs­mitteln im Ausland

Bei einer Reise ins Ausland dürfen ärztlich verschriebene Betäubungsmittel in einer für die Reise angemessenen Menge aus- oder eingeführt werden. Im Schengen-Raum müssen für Reisen bis zu 30 Tagen ärztliche Bescheinigungen nach Artikel 75 des Schengener Abkommens mitgeführt werden, die vor Reisebeginn durch das Gesundheitsamt beglaubigt werden müssen.

Bei Reisen in Länder außerhalb des Schengen-Raums empfiehlt die Bundesopiumstelle gemäß dem Leitfaden für Reisende (Link: https://www.incb.org/incb/en/travellers/index.html) des Internationalen Suchtstoffkontrollamtes (INCB) ebenfalls eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen. Sie sollten sich bei Reisen in Länder außerhalb des Schengen-Raums immer bei der diplomatischen Vertretung Ihres Reiselands über die dort geltende Rechtslage informieren, da einige Länder z.B. die Mitnahme von Betäubungsmitteln nicht erlauben, einschränken oder zusätzliche Importgenehmigungen verlangen.

Der Arzt darf für den Reisebedarf Betäubungsmittel für einen Zeitraum von bis zu 30 Tagen verordnen. Falls Sie für länger als 30 Tage verreisen, prüfen Sie bitte, ob es das benötigte Mittel (bzw. ein äquivalentes Produkt) im Reiseland gibt, und ob Sie es sich dort ärztlich verschreiben lassen können. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Mitnahme der Betäubungsmittel nur über eine Ein- und Ausfuhrgenehmigung erlaubt, die bei der Bundesopiumstelle beantragt werden muss.

Die Formulare für das Mitführen von Betäubungsmitteln für Vertragsstaaten des Schengener Abkommens sowie für andere Länder finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Weiterführende Informationen sind auf der Webseite der Bundesopiumstelle verfügbar: https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Reisen-mit-Betaeubungsmitteln/_node.html

Landrats­amt Altötting – Gesund­­heits­amt (im DiFAZ)
Dr. Franz Schuhbeck

Abteilungs­leitung Gesund­­heitsamt
Abteilung 7
Vinzenz-von-Paul-Straße 8
84503 Altötting

Formulare

Mehr anzeigen