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Schul­eingangs­unter­suchung

Reformierte Schul­eingangs­unter­suchung (rSEU)

Im Gesundheitsamt Altötting wird die reformierte Schuleingangs­untersuchung aller Kinder durchgeführt, die im Landkreis gemeldet sind.

Informationen zur reformierten Schuleingangs­untersuchung
  • Die reformierte Schuleingangsuntersuchung sieht ein Screening der Kinder bereits im vorletzten Kindergartenjahr vor. Dadurch können etwaige Entwicklungsverzögerungen früher entdeckt werden, sodass mehr Zeit für Förderung und Therapie vor der Einschulung bleibt.
  • Ihr Kind wird jedoch nicht früher eingeschult.
  • Die Teilnahme an der reformierten Schuleingangsuntersuchung ist verpflichtend.
  • Sollte bei Ihrem Kind kein Nachweis über die zuletzt fällige altersentsprechende U-Untersuchung (U8 oder U9) vorliegen, lassen Sie diese bitte bei Ihrem Kinder- oder Hausarzt durchführen.
  • Nach erfolgter Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung, die der Schule bei der Schuleinschreibung vorgelegt werden muss.
Ablauf der reformierten Schuleingangs­untersuchung

Die reformierte Schuleingangsuntersuchung besteht aus einem Screening durch die Fachkraft der Sozialmedizin und beinhaltet:

  • Erfassung von Impfstatus und Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen
  • Seh- und Hörtest
  • altersgerechte und spielerische Tests im Bereich Sprechen, Sprache und Fähigkeiten, die als Voraussetzung für schulisches Lernen gelten
  • Anamneseerhebung (Anamnesebogen online)
  • ggf. Messung von Gewicht und Körpergröße des Kindes

Manchmal ist zusätzlich eine schulärztliche Untersuchung notwendig, diese findet statt:

  • Bei auffälligem Ergebnis im Screening
  • Bei Fehlen der altersentsprechenden Vorsorgeuntersuchung (je nach Alter U8 oder U9)
  • Falls das Kind keinen Kindergarten besucht

Je nach Befund der ersten schulärztlichen Untersuchung kann ggf. eine zweite Untersuchung bei der Amtsärztin notwendig sein.

Häufig gestellte Fragen

Kinder- und Jugend­gesund­heit
Sach­gebiet 73
Vinzenz-von-Paul-Straße 8
84503 Altötting

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