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Trink­wasser

Trink­wasser­hygiene

Aufgaben
  • Berücksichtigung gesundheitlicher Belange von Trink- und Abwassereinrichtungen, Schwimm- und Badegewässern
Informationen zum Vollzug der Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

Die Trinkwasserverordnung soll die Qualität des Wassers schützen und verbessern. Sie basiert auf dem deutschen Infektionsschutz-Gesetz und der EG-Trinkwasserrichtlinie.
Zweck der Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit nach Maßgabe der folgenden Vorschriften zu schützen.

Rechtlichen Grundlagen, Empfehlungen und Regelwerke siehe auch unter:

Die TrinkwV unter­scheidet gemäß § 2 u.a. folgende Wasser­versorgungs­anlage:
Landrats­amt Altötting – Gesund­­heits­amt (im DiFAZ)
Dr. Franz Schuhbeck

Abteilungs­leitung Gesund­­heitsamt
Abteilung 7
Vinzenz-von-Paul-Straße 8
84503 Altötting
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Informa­tionen zum Thema Perfluorierte Tenside (PFT)

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Perfluorierte Tenside (PFT)

Radio­aktivität

Akkreditierte und zugelassene Untersuchungsstellen zur Bestimmung von Radionukliden im Trinkwasser:

Hintergrundinformationen zu Radioaktivität im Grund- und Trinkwasser in Bayern:

Wasser­spender – Hygienischer Betrieb von frei­stehenden Wasser­spendern